Die geplante Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit sorgt für Kritik vonseiten der Kassenärzte. Der damit verbundene Aufwand sei »nicht angemessen« und »nicht beherrschbar«, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister. Zudem sei die geplante Regelung »medizinisch unsinnig«.
Die Einführung einer Teilkrankschreibung ist Bestandteil des Sparpakets von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (PDF), das das Bundeskabinett Ende April beschloss, sieht laut Entwurf vor, dass Versicherte, die »absehbar länger arbeitsunfähig sein werden«, künftig eine »teilweise Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit« aufnehmen dürfen, sofern sie sich selbst dazu in der Lage sehen und auch ihr Arbeitgeber zustimmt. Ein Arzt muss dafür eine Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten feststellen. Bisher gibt es nur eine vollständige Arbeitsunfähigkeit.
Wie genau die Teilkrankschreibung funktionieren und umgesetzt werden kann, soll nach den Gesetzesplänen der Gemeinsame Bundesausschuss ausarbeiten. Ihm gehören Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen an.
»Ein Risiko für Beschäftigte, Ärzte und Arbeitgeber«
In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf spricht die KBV von einem Paradigmenwechsel im Arbeitsunfähigkeitsrecht, das bislang nur arbeitsfähig oder arbeitsunfähig kenne. Die Änderung würde jedoch »zahlreiche ungeklärte Folgefragen« mit sich bringen. Eine Stufenfeststellung mit 25, 50 und 75 Prozent suggeriere eine medizinische Präzision, die bei vielen Krankheitsbildern »kaum objektivierbar« sei. Haftungsfragen für Ärzte blieben offen. Zudem würden detaillierte Kenntnisse zu den Umständen am Arbeitsplatz notwendig, die Praxen nicht hätten oder nur unter höchstem Aufwand recherchieren könnten.
Kritik an Warkens Plänen kommt auch vom Sozialverband Deutschland. »Teilkrankschreibung klingt nach Flexibilität, ist in Wahrheit aber ein Risiko für Beschäftigte, Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber«, sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier. Besonders Menschen in körperlich belastenden Berufen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen würden dadurch weiter unter Druck geraten. »Die Bundesregierung sollte diesen unausgereiften Vorschlag stoppen, statt neue Unsicherheiten, Haftungsfragen und Bürokratie in die Praxen zu tragen«, forderte Engelmeier.
