In der Diskussion über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes warnen die Gewerkschaften vor Gesundheitsschäden durch eine Abkehr vom Achtstundentag. »Zu lange Arbeitstage führen nachweislich zu Krankheiten, die am Ende des Tages nicht nur Beschäftigten schaden, sondern auch der Wirtschaft und dem Gesundheitssystem«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
»Jede Lockerung der Regeln würde einseitig die Arbeitnehmer belasten«, teilte Piel weiter mit. »Änderungen am Arbeitszeitgesetz lehnen wir ab: Das aktuelle Gesetz sichert die Gesundheit der Beschäftigten und verhindert, dass Menschen wie Maschinen behandelt werden.«
Bas hatte sich von ihrem eigenen Gesetzesentwurf distanziert
Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Statt des bisherigen Achtstundentages soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit kommen, um so für mehr Flexibilität zu sorgen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will dazu bis spätestens Ende Juni einen Gesetzentwurf vorlegen. Sie selbst hatte sich zwar von der Lockerung des Achtstundentages distanziert, aber da diese im Koalitionsvertrag stehe, werde sie einen Reformentwurf dazu vorlegen. Auch die Jusos kritisierten die geplante Aufweichung des Achtstundentages.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) übt ebenfalls Kritik an der geplanten Maßnahme. Nach Ansicht ihres Chefs Guido Zeitler droht dadurch ein »Rückschritt in Zeiten, die wir nicht zurückhaben möchten«. Er verwies auf arbeitsmedizinische Studien, die gezeigt hätten, dass zu lange Arbeitszeiten krank machten.
»Belastbarkeitsgrenzen scheinen vergessen zu sein«
»Seit jeher ist das Arbeitszeitgesetz daher ein Schutz für Beschäftigte vor den Ansprüchen, ja auch der Willkür, ihrer Chefs«, sagte Zeitler den Funke-Zeitungen. »Heute scheinen die Belastbarkeitsgrenzen von Beschäftigten jedoch vergessen zu sein.« Ziel der Arbeitgeber in der aktuellen Debatte sei es, »ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen«.
Der Achtstundentag gehört zu den ältesten und am härtesten erkämpften Forderungen der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung. In Deutschland setzten die Gewerkschaften ihn 1918 zunächst gegenüber den wichtigsten Arbeitgebern der Schwerindustrie durch, kurz darauf wurde er gesetzlich verankert.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es heute: »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.« Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.
