Wegen bewaffneter Raubüberfälle ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Verden sprach sie des besonders schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubs und des Versuchs dazu sowie der schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Klette war Anfang 2024 festgenommen worden, nachdem sie zuvor jahrelang untergetaucht war. Seit März 2025 steht sie in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage verübte sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen, den flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, zwischen 1999 und 2016 mehrere Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In dem Prozess geht es um acht dieser Überfälle, bei denen 2,4 Millionen Euro erbeutet wurden. Fünf weitere Überfälle wurden hingegen nicht weiterverfolgt.
Anklage forderte Schuldspruch wegen versuchten Mordes
Mit seinem Urteil folgte das Gericht in Verden weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Die Anklage hatte Klette in ihrem Schlussplädoyer als »Schwerverbrecherin« bezeichnet und 15 Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes gefordert.
Dass die 67-Jährige wegen versuchten Mordes verurteilt wird, galt bereits während des Prozesses als unwahrscheinlich, da der Vorsitzende Richter diesen Anklagepunkt im Laufe des Verfahrens infrage gestellt hatte. Dabei ging es um einen gescheiterten Überfall im Juni 2015 nahe Bremen, bei dem die Räuber ohne Beute flohen, weil sie die Türen des überfallenen Geldtransporters nicht öffnen konnten.
Die Verteidigung hatte Klettes Freilassung gefordert. Ihre Anwälte bestritten, dass die Beteiligung Klettes an den Raubüberfällen bewiesen sei. Lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz sei erwiesen, wofür nur eine Bewährungsstrafe infrage komme. Auch für die Beteiligung Garwegs und Staubs an den Überfällen gebe es keine Beweise.
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