
Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hat das Verfahren zur Überprüfung der Corona-Soforthilfe so geändert, dass Vertreter der Wirtschaft sich „dankbar“ zeigen. „Kein Unternehmen kommt wegen des Rückmeldeverfahrens in eine Schieflage oder in die Gefahr einer Insolvenz“, sagte der Sozialdemokrat am Freitag anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Robert Mangold, dem Präsidenten des Hotel- und Gaststättenverbandes, und Sven Rohde, dem Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands.
Damit werde das Ziel erreicht, dass sämtliche zulässigen Möglichkeiten zur rechtssicheren Erleichterung der Unternehmen genutzt werden könnten. Wer ins Blaue hinein oder sogar wider besseres Wissen Geld beantragt hat, soll es zurückzahlen. Außerdem sollen die abgeschlossenen und die noch offenen Fälle möglichst gleichbehandelt werden.
Damit endet das im September des vergangenen Jahres verhängte Moratorium, mit dem Mansoori auf heftige Klagen der Wirtschaft reagierte. Fünfeinhalb Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Krise sollten rund 90.000 hessische Betriebe in der Ferienzeit binnen zwei Wochen nachweisen, dass sie die damals erhaltene Soforthilfe tatsächlich nötig hatten.
Alle Verfahren ausnahmslos gewonnen
Mansoori erinnerte daran, dass er sich diese „Erbschaft“ bei seinem Amtsantritt nicht gewünscht habe. Das umstrittene Rückmeldeverfahren habe auf einer Übereinkunft zwischen dem Bund und dem Land Hessen beruht. Im Sommer 2025 habe der Bundesrechnungshof die Überprüfung jedes Einzelfalls verlangt.
Von 1071 gerichtlichen Auseinandersetzungen sei für Hessen im Unterschied zu anderen Ländern kein einziges verloren gegangen. Das bisherige Rückmeldeverfahren sei also rechtmäßig. Die Landesregierung müsse es nicht ändern. „Wir tun das, weil es richtig ist.“ Damit werde ein „lebensnäherer“ Umgang mit den Unternehmen erreicht.
Die bisherige Verwaltungspraxis erweise sich im Nachhinein als „zu streng“. Die Änderungen seien mit dem Bund abgestimmt und entsprächen der Praxis anderer Länder. Danach würden in den rund 62.000 noch offenen Fällen Entlastungen in einem Umfang von insgesamt 57 Millionen Euro erreicht.
Die Erleichterungen können auch in den 1100 noch anhängigen Gerichtsverfahren in einvernehmlichen Einigungen berücksichtigt werden. Eine Entlastung von insgesamt neun Millionen Euro kommt den Unternehmen zugute, die sowohl die Soforthilfe als auch die Überbrückungshilfe erhalten haben.
Entlastung unter Umständen auch für Altfälle
In den rund 20.000 abgeschlossenen „Altfällen“ können Forderungen des Staates erlassen werden, wenn die Einziehung in der konkreten Lage eine besondere Härte bedeuten würde, heißt es in dem von Mansoori präsentierten Papier. Über alle Details werden die Unternehmen durch das Regierungspräsidium Kassel informiert.
Mangold sprach von einem „wichtigen und richtigen Signal“ des Ministeriums. Es trage den Forderungen der Unternehmerverbände Rechnung. Damit würden die vielen Tausend Betriebe Hessens, die durch die Corona-Krise existentiell belastet gewesen seien, entlastet.
Wirtschaft lobt Wirtschaftsministerium
Die Landesregierung sei bereit, „die Unternehmen in der aktuell schwierigen konjunkturellen Lage mit Augenmaß und Verantwortung zu begleiten“. Für viele Betriebe des Gastgewerbes sei dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Planungssicherheit und wirtschaftlicher Stabilität sowie zur Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Sie seien dringend erforderlich, um die gastgewerbliche Infrastruktur zu erhalten.
Die FDP-Fraktion im Landtag sieht das anders. „Der Wirtschaftsminister hat mit der heutigen Pressekonferenz zu den Corona-Soforthilfen sein selbst verursachtes Chaos nun zum Glück endlich beendet“, meinte Fraktionschef Stefan Naas. Mansoori trage die Verantwortung dafür, dass der Prozess am Anfang nicht ausreichend mit dem Bund abgestimmt gewesen sei. Erst auf den Druck der FDP hin sei der Minister tätig geworden. „Statt einen soliden und rechtssicheren Prozess im Sinne der Unternehmen aufzubauen, schauen nun die 20.000 Selbständigen in die Röhre, die die Hilfen schon zurückgezahlt hatten.“
Auch wenn Hessen jetzt endlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe, um Selbständige von Rückzahlungen zu entlasten, bleibt es dabei, dass mehr als ein Drittel der Gesamthilfen zurückgezahlt werden müssten. „Der Minister hat durch Verzögerung, Überlastung der Gerichte und Beraterkosten in Millionenhöhe erheblichen Schaden für das Land und den Steuerzahler verursacht“, meint Naas.
